Bau-, Brandschutz- und Abstandsregeln

Liebe Gäste,

wir möchten hier unsere aktuellen Regeln und Vorgaben von den bei uns erlaubten Hütten, Zäunen, Zelten etc. auf den Parzellen vorstellen.

Wir bitten Sie jedoch grundsätzlich Rücksprache mit uns zu halten, bevor Sie mit dem Bau beginnen.

(Selbstverständlich sind alle weiteren Regeln der Campingplatzordnung und des Mietvertrages ebenfalls einzuhalten.)

Abstand

Die abgestellten Wohnwagen oder Wohnmobile und auch die aufgestellten Hütten, Vorzelte und Pavillons müssen zur Grenze der angemieteten Parzelle und zum öffentlichen Weg mindestens 1 Meter Abstand haben.






zäune

Bis maximal 1 Meter Höhe sind Zäune erlaubt. Diese müssen flexibel zum Weg sein, dass im Notfall ggf. ein Abbau durch die Feuerwehr möglich ist.

Sichtschutzzäune bzw. Zaunpaneele, welche die Höhe von 1 Meter überschreiten  sind nicht mehr erlaubt.

Alle Parzellen müssen von mindestens 2 Seiten gut einsehbar und zugänglich sein.



hütten & Pavillions

Hütten dürfen bis maximal         2 Meter x 2 Meter Grundfläche aufgestellt werden. Das verwendete Material darf nur noch Metall sein. Holz und Kunststoffe sind untersagt.

Pavillons dürfen nur noch aus „nicht-brennbarem oder schwer entflammbarem“ Material aufgestellt werden (d.h. Gestänge aus Metall, kein Holz oder Kunststoff. Achtung bei Dach- und Seitenabdeckungen).


Vorzelte

Es dürfen keine festen Vorzelte mehr aufgestellt werden.

Generell dürfen Vorzelte nicht mehr von Innen ausgebaut werden.

Sollte eine fest installierte Gasanlage in dem Zelt vorhanden sein, muss für diese eine aktuelle Gasprüfung bei uns vorgelegt werden (diese Regel gilt auch für bestehende Anlagen!).


Weitere Richtlinien für die Nutzung Ihrer Parzelle bei uns auf dem Campingplatz (gekürzt und zusammengefasst):

  • Bestandsschutz ist nur unter Vorbehalt gültig (abhängig von der Regelvorgabe Behörde/Feuerwehr etc.).
  • Regelmäßige Kontrolle der Gasanlagen in WW/WM sind Pflicht – Bitte diese bei uns vorlegen.
  • Pro Parzelle ist 1 Wohnwagen oder Wohnmobil, 1 Hütte, 1 Vorzelt und 1 Pavillon erlaubt. 
  • Der eigene PKW muss mit auf der Parzelle oder auf einem gemieteten Parkplatz geparkt werden. Parken auf den Wegen ist nicht gestattet.
  • Keine (feste) Bauten ohne Genehmigung von uns vornehmen (= genehmigungspflichtig)!
  • Kein eigenes Verlegen von Wasserrohren, egal ob Brunnen- oder Stadtwasser!
  • Die Lagerung von max. 2 Gasflaschen am Platz ist erlaubt.
  • Feuerstelle auf dem Platz sind nicht erlaubt, auch keine Feuerschalen, Holzkohlegrills etc.