Campingplatzordnung
Ankunft: Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft an der Rezeption an. Öffnungszeiten der Rezeption sind zu beachten. Sie müssen dort Ihren gültigen Personalausweis bzw. Reisepass vorlegen. Sowohl Urlaubsgäste als auch Tagesgäste sind verpflichtet, ihren Besuch anzumelden und eine entsprechende Gebühr zu entrichten. Tagesbesucher bitten wir das Campinggelände bis 22.00 Uhr wieder zu verlassen.
Ruhezeiten: Im Interesse aller Campinggäste sind die Ruhezeiten zu beachten: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr. Während dieser Zeit dürfen insbesondere keine Motorfahrzeuge oder andere laute Geräte/Maschinen auf dem Gelände des Campingplatzes benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind Notfälle oder notwendige Arbeitsverrichtungen des Platzwartes. Bei der Benutzung von elektronischen Geräten (Audio-, Haushaltsgeräte, Gartenwerkzeuge usw.) ist generell darauf zu achten, dass die anderen Benutzer des Campingplatzes nicht gestört werden.
Brandschutz: Jegliche Art von offenem Feuer und auch das Grillen mit Holzkohle ist nicht gestattet. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Die Gasanlage zwischen Gasflasche und Wohnwagen/Wohnmobil/Zelt muss jederzeit den gesetzlichen und technischen Erfordernissen entsprechen.
Boden und Grundwasser: Mobile Toiletten und Abwasser müssen aufgefangen und in der Entsorgungsstation (silber-blaue Zapfsäule) entleert werden. Es ist strengstens untersagt, Abwasser direkt in die Erde zu leiten. Für Wohnmobile steht zusätzlich eine Abwasserrinne für Grauwasser zur Verfügung.
Autowaschen, Ölwechsel und Reparaturen sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit klarem Wasser gewaschen werden.
Die Lagerung von Ölen, Kraftstoffen und sonstigem Gefahrengut jeglicher Art ist auf unserem Gelände verboten.
Bewässerung von Pflanzen etc. ist nur mit dem Wasser der frei zugänglichen Brunnen gestattet. Die Nutzung von Wasserschläuchen ist verboten. Die Wasseranschlüsse an den Versorgungssäulen der Comfortplätze sind mit Stadtwasser gespeist und dürfen daher nicht zur Grünbewässerung verwendet werden.
Müll: Die Müllentsorgung geschieht durch eigene Anlieferung in unserem Wertstoffhof. Das Trennen des Mülls ist vorgeschrieben. Der Müll darf nur von 6.00 bis 22.00 Uhr in die entsprechenden Container entleert werden. Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen, die während Ihres Aufenthaltes auf unserem Campingplatz anfallen. Die Entsorgung von Sperrmüll jeglicher Art und Einrichtungsgegenständen sind verboten und müssen grundsätzlich an geeigneten Deponien oder am Heimatort entsorgt werden!
Kinder: Der Kinderspielplatz darf nur für Kinder im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haben Ihre Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder. Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume.
Hunde dürfen innerhalb des Geländes nur an der Leine geführt werden. Der Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Sanitärgebäude und auf dem Kinderspielplatz ist verboten. Hundekot ist vom Hundehalter sofort zu entfernen, eine entsprechende Hundetoilette finden Sie am Wertstoffhof bei den beiden Sanitärgebäuden.
Sauberkeit: Wir bitten Sie die Sanitäranlagen, Wege und Plätze so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben.
Der Standplatz ist sauber zu halten. Um den Rasen zu schonen dürfen Plastikfolien, Teppiche oder ähnliches nicht auf dem Boden ausgelegt werden.
Sanitärgebäude: In allen Gebäuden ist das Rauchen verboten. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.
Die Mülleimer in den Sanitärgebäuden sind nur für Abfälle zu verwenden, die im Waschhaus entstehen, z.B. Hygieneartikel in den Duschräumen und WC!
Strom: Der Platzhalter liefert den Strom nur bis zum Zählerkasten. Der Anschluss von E-Autos an unseren Stromanschlüssen ist untersagt.
Versorgungsäulen am Platz für Strom, Wasser und Abwasser dürfen nur von dem jeweiligen Mieter dieser Parzelle genutzt werden. Gästen von anderen Plätzen ist deren Nutzung untersagt.
Der Abwasseranschluss und der Ausguss in dem Becken der Versorgungssäule direkt am Platz sind ausschließlich für Grauwasser (gering verschmutztes Abwasser, wie es etwa beim Duschen, Baden oder Händewaschen anfällt) vorgesehen. Feste Stoffe, Speisereste, Fette, Fäkalien oder der Inhalt einer Chemietoilette dürfen nicht eingeleitet werden.
Autos: Alle Fahrzeuge dürfen nur im Schritt-Tempo (5 km/h) die Platzwege befahren. Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Auto muss mit auf dem angemieteten Platz geparkt werden. Eine Parkmöglichkeit auf den Zufahrtswegen ist nicht zulässig. LKWs oder Baustellenfahrzeuge sind nicht gestattet.
Stellplatz: Der Stellplatz und der Stromanschluss werden Ihnen zugeteilt.
Der Mieter verpflichtet sich den von ihm gemieteten Dauer- bzw. Saisonplatz stets sauber und aufgeräumt zu halten. Dies gilt auch für den Zustand des Wohnwagens/Wohnmobil – dieser sollte nicht nur technisch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sondern auch optisch in Ordnung sein.
Befestigungen und Anbauten bedürfen der Genehmigung der Verwaltung des Campingplatzes. Umzäunungen sind nur bis max. 50 cm Höhe erlaubt. Befestigungen in den Boden dürfen nicht tiefer als 10 cm eingesetzt werden. Für Beschädigungen der verlegten Rohre/Kabel im Boden haftet der Mieter. Es ist nicht erlaubt, ohne Rücksprache mit der Platzverwaltung, Erdbewegungen vorzunehmen oder Gräben zu ziehen. Jegliche Art von Flächenversiegelungen (Beton etc.) sind verboten.
Wohnwagen/Wohnmobil sollte mit Abstand zum Nachbarplatz mit mindestens 0,5 Meter abgestellt werden.
Die Verwaltung des Campingplatzes hat das Recht, gegen Wohnwagen/Wohnmobile/Fahrzeuge/An- und Aufbauten Einspruch zu erheben und diese des Platzes zu verweisen.
Abreise: Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 11.00 h geräumt werden. Der Platz ist in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.
Die Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden.
Im Winter können die Wege nicht zu jeder Zeit eis- und schneefrei gehalten werden. Jeder Schaden am und jedes unerlaubte Entfernen von Eigentum des Campingplatzes muss erstattet werden. Die Platzleitung übernimmt keine Haftung für
den Raub von oder Schäden an Fahrzeugen, Zelten und anderen Gegenständen, die Eigentum unserer Gäste sind.
Vandalismus, beabsichtigte Verunreinigungen und Diebstahl werden umgehend zur Anzeige gebracht.
Zur Bildung und Erhaltung einer vertrauensvollen Gemeinschaft im Sinne des Mietvertrages haben alle Platzbenutzer aufeinander Rücksicht zu nehmen, untereinander und im Verhältnis zum Vermieter den Platzfrieden zu bewahren und das Ihnen im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Eigentum sorgsam und sachgemäß zu behandeln.
Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters sind unbedingt Folge zu leisten.
Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
Diese Campingplatzordnung ist ab dem 01.01.2021 gültig