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Campingplatzordnung

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Sehr geehrter Platzgast,

Die Platzverwaltung dieses Campingplatzes heisst Sie herzlich willkommen und
wünscht Ihnen einen erholsamen Camping Aufenthalt.
Wir sind bemüht Ihnen die Zeit, die Sie auf dem Platz verbringen, so angenehm
wie möglich zu gestalten.

Im Interesse aller anwesenden Camper werden Sie höflich gebeten, alles zu
vermeiden, was die Camping Gemeinschaft stören könnte.

Beachten Sie bitte darum die

Campingplatzordnung

                                                                             

Bitte melden Sie sich nach Ihrer Ankunft gleich an der Rezeption an. Sowohl Urlaubsgäste als auch Tagesgäste sind verpflichtet, ihren Besuch anzumelden, und unterliegen einer Besuchergebühr. Tagesbesucher bitten wir, ihre Fahrzeuge nur auf dem Parkplatz vor dem Campinggelände abzustellen und das Campinggelände bis 21.00 Uhr bzw. 22.00 Uhr wieder zu verlassen.

  •  Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. Jede Ruhestörung auf dem Gelände ist zu vermeiden. Ruhezeiten Winter (Okt.-März): 12.00 h bis 15.00 h Mittagsruhe, 21.00 h bis 07.00 h Nachtruhe. Ruhezeiten Sommer (April-September): 13.00 h bis 15.00 h Mittagsruhe, 22.00 h bis 06.00 h Nachtruhe. Während dieser Zeit dürfen insbesondere keine Kraftfahrzeuge auf dem Gelände des Campingplatzes benutzt werden. Ausgenommen hiervon sind Notfälle oder notwendige Arbeitsverrichtungen des Platzhalters.
  •  Bei der Benutzung von Radios, Fernseher, CD-Player usw. ist darauf zu achten, dass die anderen Benutzer des Campingplatzes nicht gestört werden.
  •  Jegliche Art von offenem Feuer und auch das Grillen mit Holzkohle ist nicht gestattet. Gasflaschen müssen in den dafür vorgesehenen Behältern aufgestellt bzw. gelagert werden. Der Standplatz ist sauber zu halten. Um den Rasen zu schonen, dürfen Plastikfolien, Teppiche oder ähnliches nicht auf dem Boden ausgelegt werden.  Das Ziehen von Gräben sowie die Nutzung von Wasserschläuchen ist verboten.
  •  Mobile Toiletten und Abwässer aus Wohnwagen und Wohnmobilen müssen aufgefangen und in der Entsorgungsstation (silber-blaue Zapfsäule) entleert werden. Es ist strengstens untersagt, Abwässer direkt in die Erde zu leiten. 
  •  Hunde dürfen innerhalb des Geländes nur an der Leine geführt werden. Der Aufenthalt von Hunden und anderen Haustieren im Sanitärgebäude und auf dem Kinderspielplatz ist verboten. Hundekot ist vom  Hundehalter bzw. Hundeführer sofort zu entfernen.
  •  

 

Die Entsorgung von Sperrmüll oder Grobmüll ist

grundsätzlich nicht möglich, fremd deponieren ist

strengstens untersagt.

Angenommen werden nur haushaltsübliche Mengen,

die während Ihrem Aufenthalt auf dem Platz anfallen

 

  •   Auf Sauberkeit legen auch Sie sicher großen Wert. Wir bitten Sie deshalb, die Sanitäranlagen, Wege und Plätze so zu verlassen wie Sie sie vorgefunden haben.
  •   Kinder bis 6 Jahre dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitär- und Toilettenräume. Bitte werfen Sie keine Abfälle in die Toiletten und nutzen Sie die bereitgestellten Abfallbehälter.
  •   In allen Gebäuden ist das Rauchen verboten.
  •   Am Abreisetag muss der Stellplatz bis 12.00 h geräumt werden. Der Platz ist in einem sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen.
  •   Weisungen des Platzwartes oder seines Vertreters sind unbedingt Folge zu leisten. Der Stellplatz und der Stromanschluss werden Ihnen zugeteilt.
  •    Der Platzhalter liefert den Strom nur bis zum Zählerkasten.

 

 Die Verwaltung bzw. der Platzwart sind in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.

 

  •   Alle Fahrzeuge dürfen nur im Schritt-Tempo (5 km/h) die Platzwege befahren. Motorräder und Mopeds müssen auf dem Campinggelände geführt werden.
  •    Auf dem Campingplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).
  •  Autowaschen, Ölwechsel und Reparaturen sind auf dem Campinggelände nicht gestattet. Caravans und Vorzelte dürfen nur mit klarem Wasser gewaschen werden.
  •  Die Benutzung aller Einrichtungen des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden, Unfälle, Diebstahl und Verluste am Eigentum der Platzbesucher kann keine Haftung übernommen werden.
  •   Der Kinderspielplatz darf nur für Kinder im dafür vorgesehenen Alter benutzt werden. Die Erziehungsberechtigten haben Ihre Kinder diesbezüglich zu belehren und auf die Einhaltung zu achten. Der Spielplatz kann nicht ständig vom Vermieter überwacht werden. Die Erziehungsberechtigten haften für Ihre Kinder.
  •  Wasser ist ein kostbares Gut. Bitte gehen Sie sparsam damit um und klären Sie auch ihre Kinder diesbezüglich auf. Trinkwasser finden Sie nur an den Sanitärgebäuden.

 

Die Campinggebühren sind durch Aushang bei der Anmeldung bekannt gemacht.

 

Diese Campingplatzordnung ist ab dem 01.01.2010 gültig

Die Verwaltung des Campingplatzes Mörfelden
Adrian Schrötter

Aktualisiert ( Donnerstag, den 17. März 2011 um 09:29 Uhr )  

Erstklassig in der Gesamtausstattung und im Gesamteindruck, mit gehobenen Komfort. Einrichtungen in gehobener und gepflegter Qualität.
Erstklassig in der Gesamtausstattung und im Gesamteindruck, mit gehobenen Komfort. Einrichtungen in gehobener und gepflegter Qualität.

Mittwoch

-8°C

Termine & Neuigkeiten

Auch in diesem Jahr veranstalten wir wieder einen „Tag der offenen Tür“ am Sonntag, den 01. Mai 2011.

Nähere Infos folgen.

Bitte merken Sie sich diesen Termin vor – es wird sich lohnen!

 

Ihr Team vom Campingplatz Mörfelden

 
ACCF_Auszeichnung_4c_2011_klein_150

Unser „Campingplatz Mörfelden“ hat nun auch in 2011 die begehrte Empfehlung des ADAC erhalten:

Die Campingplatz-Auszeichnung vom ADAC

(ein über die Grenzen Deutschlands hinaus anerkanntes Gütesiegel für Urlaubs- und Campingqualität).

Die ADAC-Klassifikation wird von Inspektoren an Campingplätze vergeben, die ein herausragendes Ergebnis erzielt haben.

Die ADAC-Auszeichnung beinhaltet die beiden wesentlichen Kernelemente eines Campingplatzes: Gute bis sehr gute Noten für die Sanitäreinrichtungen, sowie die Gestaltung und Pflege der Stellplätze und des Platzgeländes.

Freuen Sie sich darüber und vertrauen Sie darauf!


 

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Campingplatz Mörfelden
Am Zeltplatz 5 - 15
64546 Mörfelden - Walldorf

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RMV Meldungen
Aktuelle RMV Verkehrsmeldungen
  • Landkreis Darmstadt-Dieburg: Bus K69 - Fahrplanänderungen

    13.02.2012 05:00 - 04.03.2012

    Ab Montag, 13. Februar verkehren die Busse nach angepassten Fahrplänen.
    Ab Montag, 13. Februar verkehren die Busse nach angepassten Fahrplänen. Die Fahrt um 05.19 Uhr ab "Wiebelsbach Sportplatz" nach Dieburg wird um fünf Minuten vorlegt, so dass in Dieburg der Zug nach Darmstadt mit Abfahrt um 06.05 Uhr erreicht wird. Alle bisher zur Minute 16 ab dem Dieburger Bahnhof abfahrenden Busse werden um elf Minuten vorverlegt und starten zukünftig zur Minute 5. Damit ergeben sich kürzere Wartezeiten vom Zug aus Richtung Darmstadt und von der Dreieichbahn. Des Weiteren wird an der Haltestelle "Groß-Umstadt Mitte Bahnhof" der Anschluss zur Linie K68 in Richtung Mömlingen erreicht. Somit gibt es künftig eine stündliche Fahrtmöglichkeit von Dieburg nach Dorndiel, Mömlingen, Raibach und Wald-Amorbach.

  • Landkreis Darmstadt-Dieburg: Bus K67 - Fahrplanänderungen

    13.02.2012 05:00 - 04.03.2012

    Ab Montag, 13. Februar verkehren die Busse nach angepassten Fahrplänen.
    Ab Montag, 13. Februar verkehren die Busse nach angepassten Fahrplänen. Die Fahrt um 5.13 Uhr ab "Schaafheim Sporthalle" nach Habitzheim verkehrt zwischen Schaafheim und Groß-Umstadt fünf Minuten früher. --- Bei der Fahrt um 14.30 Uhr in den Schulferien ab "Ober-Klingen Volkshaus" nach Schaafheim wird die Fahrtzeit zwischen Klein-Umstadt und Schaafheim zur gleichen Fahrt an Schultagen angepasst. --- Die Fahrt um 16.36 Uhr ab "Groß-Umstadt Mitte Bahnhof" nach Kleestadt entfällt. --- Die Fahrt um 17.08 Uhr ab "Kleestadt Am Heimgesberg" nach Groß-Umstadt entfällt. --- Die Fahrt um 19.30 Uhr ab "Schaafheim Sporthalle" nach Habitzheim endet verkürzt an der Haltestelle "Habitzheim Falltorgasse" statt an der Haltestelle "Habitzheim Friedhof".

  • Bauarbeiten - Teilsperrung der Nürnberger Straße in Waldau

    10.01.2012 11:15 - 30.03.2012

    Bauarbeiten - Teilsperrung der Nürnberger Straße in Waldau: Die Fahrt wird zwischen den Haltestellen "Zehntscheune" und "Kasseler Straße" umgeleitet.
    Bauarbeiten - Teilsperrung der Nürnberger Straße in Waldau: Für weitere Tiefbauarbeiten in der Nürnberger Straße in Waldau, nun im Abschnitt zwischen den Haltestellen "Zehntscheune" und "Kasseler Straße", wird diese Straße in der genannten Richtung zur Einbahnstraße und die Busse der Linie 25 in der Zeit von Dienstag, 10.01.2012, Betriebsbeginn bis vsl. Freitag, 30.03.2012, im Laufe des Tages umgeleitet. Die Haltestelle "Kasseler Straße" Richtung Auestadion bzw. Bebelplatz wird in die Umleitungsstrecke, in die Görlitzer Straße, nahe dem dortigen Kreisel verlegt.

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